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   BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87   

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BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87 (https://dejure.org/1987,588)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1987 - 6 C 44.87 (https://dejure.org/1987,588)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1987 - 6 C 44.87 (https://dejure.org/1987,588)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Aufhebungsantrag - Verfahrensmangel - Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 346
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87
    Dieses wird nunmehr das Anerkennungsbegehren selbst zu überprüfen und dabei unter Würdigung der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217 sowie für ernsthaft tätige Mitglieder der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas BVerwGE 75, 188 = NVwZ 1987, 691) maßgebenden Umstände und der zur Anwendung des neuen Rechts der Kriegsdienstverweigerung auf "Altantragsteller" wie den Kläger entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwGE 70, 216 und 222) darüber zu befinden haben, ob der Kläger nach dem Maßstab des § 14 Abs. 1 KDVG als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anzuerkennen ist.
  • BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77

    Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87
    Dieses wird nunmehr das Anerkennungsbegehren selbst zu überprüfen und dabei unter Würdigung der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217 sowie für ernsthaft tätige Mitglieder der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas BVerwGE 75, 188 = NVwZ 1987, 691) maßgebenden Umstände und der zur Anwendung des neuen Rechts der Kriegsdienstverweigerung auf "Altantragsteller" wie den Kläger entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwGE 70, 216 und 222) darüber zu befinden haben, ob der Kläger nach dem Maßstab des § 14 Abs. 1 KDVG als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anzuerkennen ist.
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 107.82

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Wiederholter Antrag - Erneute

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87
    Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwGE 65, 287 und 69, 90) für das Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach dem Wehrpflichtgesetz in der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung entschieden hat, besteht für eine isolierte Anfechtung der Entscheidung des aufgrund dieses Gesetzes tätig gewordenen Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer und des zu dieser Entscheidung ergangenen Widerspruchsbescheides der Prüfungskammer ebensowenig ein Rechtsschutzbedürfnis, wie ein solches Bedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen einen lediglich unter Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts oder unter Verkennung der örtlichen Zuständigkeit der Prüfungskammer ergangenen Widerspruchsbescheid bebesteht.
  • BVerwG, 07.09.1987 - 6 C 30.86

    Rechtsschutzbedürfnis - Anfechtungsklage - Ablehnungsbescheid -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87
    Er hat diese Grundsätze außerdem in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - auch auf die Anfechtung von Entscheidungen des Bundesamts für den Zivildienst angewandt, durch die (zu Unrecht) ein Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer als unzulässig zurückgewiesen worden ist.
  • BVerwG, 03.12.1986 - 6 C 115.83

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Anerkennung - Wehrpflichtiger -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87
    Dieses wird nunmehr das Anerkennungsbegehren selbst zu überprüfen und dabei unter Würdigung der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217 sowie für ernsthaft tätige Mitglieder der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas BVerwGE 75, 188 = NVwZ 1987, 691) maßgebenden Umstände und der zur Anwendung des neuen Rechts der Kriegsdienstverweigerung auf "Altantragsteller" wie den Kläger entwickelten Grundsätze (vgl. BVerwGE 70, 216 und 222) darüber zu befinden haben, ob der Kläger nach dem Maßstab des § 14 Abs. 1 KDVG als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen anzuerkennen ist.
  • BVerwG, 13.05.1987 - 6 C 6.86

    Nachprüfung - volle - der Entscheidung der Kammer für Kriegsdienstverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87
    Ferner hat er in seinem Urteil vom 13. Mai 1987 - BVerwG 6 C 6.86 - (Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 2 = NVwZ 1987, 802) eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in der Sache selbst auch dann für geboten gehalten, wenn die Kammer für Kriegsdienstverweigerung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 KDVG entschieden hat, der Antragsteller sei nicht berechtigt, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern.
  • BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79

    Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87
    Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere BVerwGE 65, 287 und 69, 90) für das Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach dem Wehrpflichtgesetz in der bis zum 31. Dezember 1983 geltenden Fassung entschieden hat, besteht für eine isolierte Anfechtung der Entscheidung des aufgrund dieses Gesetzes tätig gewordenen Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer und des zu dieser Entscheidung ergangenen Widerspruchsbescheides der Prüfungskammer ebensowenig ein Rechtsschutzbedürfnis, wie ein solches Bedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen einen lediglich unter Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts oder unter Verkennung der örtlichen Zuständigkeit der Prüfungskammer ergangenen Widerspruchsbescheid bebesteht.
  • BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87
    Dies hat der Senat in seinem Urteil vom 9. Juli 1985 - BVerwG 6 C 87.83 - näher ausgeführt.
  • BVerwG, 28.07.1983 - 6 C 42.81

    Kriegsdienstverweigerer - Widerspruchsbescheid - Isolierte Anfechtung -

    Auszug aus BVerwG, 03.12.1987 - 6 C 44.87
    In einem derartigen Falle, in dem der - noch dazu anwaltlich nicht vertretene - Kläger nicht ausdrücklich schriftsätzlich und in der mündlichen Verhandlung lediglich die Aufhebung des Widerspruchsbescheides beantragt hat, ist ähnlich wie in dem vom Senat durch Urteil vom 28. Juli 1983 - BVerwG 6 C 42.81 - (Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 23) entschiedenen Falle davon auszugehen, daß der Kläger auch ohne ausdrückliche Protokollierung sein mit der Klage verfolgtes Anerkennungsbegehren weiter aufrechterhalten wollte und will, also seine Klage nicht etwa teilweise zurückgenommen hat.
  • BVerwG, 28.04.1997 - 6 B 6.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erneute Zulassung

    Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 6 mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des Senats; zuletzt: Beschluß vom 3. August 1990 - BVerwG 8 B 37.90 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 99; vgl. auch schon Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG 8 C 22.67 - BVerwGE 29, 239, 244) [BVerwG 28.03.1968 - VIII C 22/67].
  • BVerwG, 25.05.1988 - 6 C 12.86

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Isolierte Anfechtung -

    In Kriegsdienstverweigerungssachen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung von Widerspruchsbescheiden, wenn Mängel im Verfahren vor der Kammer für Kriegsdienstverweigerung geltend gemacht werden sollen (im Anschluß an Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - (NVwZ 1988, 346)).

    Hat ein nicht anwaltlich vertretener Kläger vor dem Verwaltungsgericht erkennbar seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer begehrt, so wird seine Klage nicht deshalb unzulässig, weil das Verwaltungsgericht sein Klagebegehren als auf die isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids gerichtet auslegt (im Anschluß an Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - (NVwZ 1988, 346)).

    Dies hat der Senat mit Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - (NVwZ 1988, 346) für einen entsprechend gelagerten Fall entschieden.

  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 8.87

    Kriegsdienstverweigerung - Zweitantrag - Gewissensgründe - Eingehenderes

    Auch bei Fehlern im vorausgegangenen Verwaltungsverfahren (z.B. fehlende Zuständigkeit des Prüfungsgremiums) ist dem Verwaltungsgericht eine "isolierte" Aufhebung der Verwaltungsentscheidung verwehrt, vielmehr muß es über die Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in der Sache selbst entscheiden (u.a. im Anschluß an Urteile vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - <BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2> sowie vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - ).

    Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung sowohl zu § 25 WPflG a.F. als auch zu §§ 1 ff. KDVG entschieden hat, besteht in Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen kein Rechtsschutzbedürfnis für eine "isolierte" Anfechtung der Entscheidungen der Verwaltungsinstanzen (zu ablehnenden Entscheidungen des Bundesamts für den Zivildienst vgl. z.B. Urteile vom 7. September 1987 - BVerwG 6 C 30.86 - <BVerwGE 78, 93 = Buchholz 448.6 § 4 KDVG Nr. 2>, vom 6. Juli 1988 - BVerwG 6 C 9.87 - <BVerwGE 80, 31 = Buchholz 448.6 § 5 KDVG Nr. 2> sowie vom 11. August 1988 - BVerwG 6 C 60.87 - , jeweils mit Nachweisen, zu ablehnenden Entscheidungen der Kammer für Kriegsdienstverweigerung z.B. Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - , vom 25. April 1988 - BVerwG 6 C 58.87 - sowie vom 25. Mai 1988 - BVerwG 6 C 12.86 -, jeweils mit Nachweisen).

    Außerdem trägt nur eine alsbaldige Entscheidung des Verwaltungsgerichts über das Anerkennungsbegehre die eine sonst nicht auszuschließende doppelte Inanspruchnahme des Gerichts bei isolierter Anfechtung der ergangenen Bescheid vermeidet, sowohl dem öffentlichen als auch dem Interesse des Wehrpflichtigen an einer Beschleunigung des Kriegsdienstverweigerungsverfahrens hinreichend Rechnung (vgl. dazu die bereits angeführte Rechtsprechung, insbesondere Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - ).

  • BVerwG, 14.12.1989 - 6 C 59.87

    Kriegsdienstverweigerung - Widerspruchsbescheid - Isolierte Anfechtung

    In Kriegsdienstverweigerungssachen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung von Widerspruchsbescheiden, wenn Verfahrensmängel der Kammer für Kriegsdienstverweigerung geltend gemacht werden sollen; das gilt auch dann, wenn ein nach §§ 15 Abs. 1, 18 Abs. 1 KDVG ergangener Ablehnungsbescheid angegriffen worden ist (im Anschluß u.a. an Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - ).

    Ferner hat der Senat in seinem Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - (Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 6 = NVwZ 1988, 346) ausgeführt, einem Verwaltungsgericht könne nicht gefolgt werden, wenn es meine, die Regelung des § 79 Abs. 2 VwGO über die selbständige Anfechtbarkeit eines Widerspruchsbescheides im Falle einer zusätzlichen selbständigen Beschwer durch Verletzung einer wesentlichen Verfahrensvorschrift in Verbindung mit den Änderungen des Anerkennungsverfahrens durch die §§ 14, 15 KDVG rechtfertige eine isolierte Anfechtung von verfahrensfehlerhaften Bescheiden der Kammern für Kriegsdienstverweigerung.

    In einem derartigen Falle, in dem der Kläger nicht ausdrücklich schriftsätzlich und in der mündlichen Verhandlung lediglich die Aufhebung des Widerspruchsbescheides begehrt hat, ist ähnlich wie in dem vom Senat durch Urteil vom 28. Juli 1983 - BVerwG 6 C 42.81 - (Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 23) entschiedenen Fall sowie in dem Fall, der dem erwähnten Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - zugrunde lag, davon auszugehen, daß der Kläger auch ohne ausdrückliche Protokollierung sein mit der Klage verfolgtes Anerkennungsbegehren weiter aufrechterhalten wollte und will, also seine Klage nicht etwa teilweise zurückgenommen hat.

  • BVerwG, 02.09.1988 - 6 C 47.87

    Bundesamt für Zivildienst - Ablehnungsbescheide - Isolierte Anfechtung -

    Anders als in den vom erkennenden Senat durch Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - (NVwZ 1988, 346) und 25. April 1988 - BVerwG 6 C 58.87 - entschiedenen Fällen, denen ebenfalls Urteile des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Az.: 4 K 1003/85 und 4 K 1141/86) zugrunde lagen, kann im vorliegenden Falle nicht davon ausgegangen werden, daß es sich bei der Formulierung des Klageantrags in der Niederschrift über die öffentliche Verhandlung des Verwaltungsgerichts nur um die unzulängliche Darstellung des Begehrens eines anwaltlich nicht vertretenen oder eines zwar anwaltlich vertretenen Klägers handelt, der aber seine Klage nicht etwa teilweise zurücknehmen wollte.

    Nur bei einem solchen unvollständigen und daher auslegungsfähigen Klagebegehren, mit dem auch nicht nur Mängel des Verwaltungsverfahrens gerügt werden, könnte davon ausgegangen werden, daß auch das Feststellungsbegehren Klageziel geblieben ist, der Kläger "also seine Klage nicht etwa teilweise zurückgenommen hat", wie es der Senat in seinem erwähnten Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - (S. 14 des UA) angenommen hat.

  • BVerwG, 02.09.1988 - 6 C 48.87

    Isolierte Anfechtung von Ablehnungsbescheiden des Bundesamts für den Zivildienst

    Anders als in den vom erkennenden Senat durch Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - (NVwZ 1988, 346) und 25. April 1988 - BVerwG 6 C 58.87 - entschiedenen Fällen, denen ebenfalls Urteile des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (Az.: 4 K 1003/85 und 4 K 1141/86) zugrunde lagen, kann im vorliegenden Falle nicht davon ausgegangen werden, daß es sich bei der Formulierung des Klageantrags in der Niederschrift über die öffentliche Verhandlung des Verwaltungsgerichts nur um die unzulängliche Darstellung des Begehrens eines anwaltlich nicht vertretenen oder eines zwar anwaltlich vertretenen Klägers handelt, der aber seine Klage nicht etwa teilweise zurücknehmen wollte.

    Nur bei einem solchen unvollständigen und daher auslegungsfähigen Klagebegehren, mit dem auch nicht nur Mängel des Verwaltungsverfahrens gerügt werden, könnte davon ausgegangen werden, daß auch das Feststellungsbegehren Klageziel geblieben ist, der Kläger "also seine Klage nicht etwa teilweise zurückgenommen hat", wie es der Senat in seinem erwähnten Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - (S. 14 des UA) angenommen hat.

  • BVerwG, 12.10.1989 - 6 C 38.88
    Mit Recht hat das Verwaltungsgericht auch angenommen, der Zulässigkeit der Klage der Wehrbereichsverwaltung stehe nicht die ständige Rechtsprechung des Senats entgegen, wonach für die isolierte Anfechtung von Widerspruchsbescheiden der Kammern für Kriegsdienstverweigerung mit dem Ziel ihrer Aufhebung und einer dadurch bedingten Zurückverweisung an die Prüfungsgremien kein Rechtsschutzbedürfnis besteht (vgl. dazu BVerwGE 78, 93 sowie Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - sowie vorn 20. Dezember 1988 - BVerwG 6 C 38.87 - ).
  • BVerwG, 06.09.1990 - 6 C 4.90

    Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Anerkennungsverfahrens in

    In einem derartigen Falle, in dem der Kläger nicht ausdrücklich schriftsätzlich und in der mündlichen Verhandlung lediglich die Aufhebung des Widerspruchsbescheides beantragt hat, ist ähnlich wie in den vom Senat durch Urteile vom 28. Juli 1983 - BVerwG 6 C 42.81 - (Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 23) und vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - (Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 6 = NVwZ 1988, 346) entschiedenen Fällen davon auszugehen, daß der Kläger auch ohne ausdrückliche Protokollierung sein mit der Klage verfolgtes Anerkennungsbegehren weiter aufrechterhalten wollte und will, also seine Klage nicht etwa teilweise zurückgenommen hat.
  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 37.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde - Widerspruch

    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat, wie die Beschwerde nicht verkennt, mehrfach entschieden, daß mit Rücksicht auf die Anfechtbarkeit des ursprünglichen Verwaltungsaktes in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, in der Regel das Rechtsschutzinteresse fehlt, (außerdem noch) den Widerspruchsbescheid wegen eines ihm vermeintlichen anhaftenden Verfahrensmangels selbständig anzufechten (vgl. insbesondere die Urteile vom 5. November 1975 - BVerwG VI C 4.74 - BVerwGE 49, 307 und vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - BVerwGE 61, 45 m.weit.Nachw., ferner z.B. das Urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwg 6 C 44.87 - Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 6 S. 15 ).
  • BVerwG, 27.06.1988 - 6 C 1.87

    Kriegsdienstverweigerung - Voraussetzungen - Mangelnde Persönliche Anhörung

    Nach diesen Umständen hat das Verwaltungsgericht selbst darüber zu befinden, ob es zur Aufklärung des Sachverhalts vor einer Anerkennungsentscheidung eine persönliche Anhörung in Form der Parteivernehmung für erforderlich hält oder ob ihm der Inhalt der Akten, möglicherweise ergänzt um eine diesen lediglich erläuternde und bestätigende formlose Anhörung des Klägers, für die Bildung seiner nach § 14 Abs. 1 KDVG erforderlichen Überzeugung ausreicht (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - <NVwZ 1988, 346> und vom 23. Februar 1988 - BVerwG 6 C 26.87 -).
  • BVerwG, 11.08.1988 - 6 C 60.87

    Eigene Entscheidungspflicht des Verwaltungsgerichts über das Anerkennungsbegehren

  • BVerwG, 28.03.1990 - 6 C 45.88

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als

  • BVerwG, 20.12.1988 - 6 C 38.87

    Kriegsdienstverweigerung - Verwaltungsentscheidung - Anfechtung -

  • BVerwG, 13.01.1994 - 6 B 6.93

    Verfahren vor der Kammer für Kriegsdienstverweigerung - Unentschudigtes

  • BVerwG, 08.01.1990 - 6 C 65.87

    Verspätete Vorlage von Unterlagen in KDV-Sachen

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 47.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 38.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 41.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 44.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 54.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 43.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 42.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 53.86

    Rechtsschutzbedürfnis bei der isolierten Anfechtung der Entscheidungen der

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 40.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 46.90

    Beteiligung einer Gemeinde am Nichtzulassungsverfahren - Voraussetzungen für eine

  • BVerwG, 23.02.1988 - 6 C 26.87

    Isolierte Anfechtung von Widerspruchsbescheiden in

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 55.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 39.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 45.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 03.08.1990 - 8 B 53.90

    Beiladung einer Gemeinde - Verfahren einer Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 23.02.1988 - 6 C 12.87

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

  • VG Arnsberg, 09.03.2009 - 9 K 3672/08
  • BVerwG, 06.03.1989 - 6 C 20.87

    Zulässigkeit der isolierten Anfechtung der ablehnenden Entscheidung des

  • BVerwG, 16.05.1991 - 6 C 25.89

    Verfahren zur Aberkennung der Berechtigung zur Verweigerung des Kriegsdienstes -

  • BVerwG, 06.03.1989 - 6 C 16.87

    Kriegsdienstverweigerungsrecht - Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 18.05.1988 - 6 B 5.88

    Isolierte Anfechtung von Widerspruchsbescheiden in

  • VG Cottbus, 16.01.2014 - 6 K 755/13

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • BVerwG, 25.04.1988 - 6 C 58.87
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